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AGB
AGB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

§ 1 Allgemeines

1.
Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, auch wenn wir uns bei künftigen Geschäftsabschlüssen nicht ausdrücklich noch einmal darauf berufen. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2.
Unsere Angebote sind freibleibend.

§ 2 Informationspflicht des Käufers

1.
Der Käufer ist verpflichtet, bei seiner Registrierung (Einloggen) nur wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Änderungen der für unsere Geschäftsbeziehung wichtigen Daten (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Verbrauchereigenschaft) hat uns der Käufer bei laufender Bestellung unverzüglich, sonst vor der nächsten Bestellung mitzuteilen. Werden uns falsche Daten mitgeteilt, sind wir zum Rücktritt von bereits geschlossenen Verträgen und zur Sperrung unseres Online-Shops für diesen Käufer berechtigt

2.
Der Käufer gewährleistet, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist. Wird der Empfänger von E-Mails aufgrund Weiterleitungen, Stilllegungen oder Überfüllung des Kontos gehindert, stehen uns die Rechte gem. Abs. 1 zu.

3.
Unmittelbar nach Aufgabe seiner Bestellung erhält der Käufer von uns per E-Mail eine Eingangsbestätigung. Der Käufer verpflichtet sich, uns unverzüglich zu informieren, wenn er diese Bestätigung nicht zeitnah erhalten hat.

4.
Für seinen Zugang zu unserem Online-Shop erhält ein Passwort. Er verpflichtet sich, das Passwort vertraulich zu behandeln und unbefugten Daten nicht zugänglich zu machen. Für einen Missbrauch des Passwortes, den der Käufer verursacht hat, übernehmen wir keine Haftung

§ 3 Lieferungen

1.
Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, beziehen sich die vereinbarten Preise auf Lieferungen ex works gemäß den Incoterms in ihrer jeweiligen letzten Fassung. Die Kosten der Transportverpackungen sind in den von uns mitgeteilten bzw. vereinbarten Preise nicht erhalten.

2.
Lieferfristen und Liefertermine gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass eine feste Frist oder ein fester Termin ausdrücklich vereinbart ist. Stellt der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter die Grundstoffe oder im Rahmen der Bearbeitung benötigte Komponenten zur Verfügung, so beginnen Fristen zur Erbringung unserer Leistungen in jedem Falle erst mit Eingang aller vom Kunden zu stellenden Materialien in unserem Werk. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde uns notwendige Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen hat. Vor der Einhaltung verbindlich vereinbarter Termine und Fristen sind wir entbunden, wenn der Kunde seinerseits Vertragspflichten in einem Umfang oder in einer Art und Weise verletzt, unter denen von uns billigerweise die Fortsetzung zur Vertragserfüllung notwendige Arbeiten nicht verlangt werden kann.

Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.

Soweit wir zur Rücknahme von Verpackungsmaterial verpflichtet sind, ist diese vom Kunden frei Haus an unsere Betriebsstätte zurückzuliefern.

3.
Fälle höherer Gewalt und sonstige störende Ereignisse, deren Eintritt wir nicht zu vertreten haben, deren Fortdauer wir nicht oder nur mit unzumutbaren Anforderungen beeinflussen können und welche die Erbringung unserer Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe oder Hilfsmittel auf den normalerweise hierfür gewählten Verkehrswegen, Energieversorgungsschwierigkeiten, Arbeitskampfmaßnahmen sowie das Ausbleiben oder die Verspätung der von unseren Vorlieferanten und Unterauftragsnehmern geschuldeten Leistungen, verlängern die Fristen für die von uns geschuldeten Lieferungen und Leistungen in angemessenem Umfang.. Wir werden den Kunden über den Eintritt dieser Umstände, über ihre voraussichtliche Dauer und den absehbaren Umfang ihrer Auswirkungen unverzüglich benachrichtigen. Dauert eine derartige Behinderung unserer Leistungen länger als 3 Monate oder ist festzustellen, dass eine derartige Behinderung länger als 3 Monate dauern wird, so haben beide Seiten das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass wir hierdurch zu Schadenersatzleistungen oder sonstigen Kompensationen gegenüber dem Kunden verpflichtet werden. Vertragliche oder gesetzliche Rücktritts- oder Kündigungsrechte des Kunden werden durch die vorstehenden Regelungen nicht berührt.

In jedem Fall eines Lieferverzugs ist uns durch den Kunden eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen zu setzen.

§ 4 Rechte Dritter

1.
Für eine evtl. Verletzung gewerblicher Schutz-, Urheber oder Wettbewerbsrechte Dritter durch uns bei Verwendung der vom Kunden vorgeschriebenen oder empfohlenen Symbole, Warenzeichen, Produkt- oder Herstellerbezeichnungen oder sonstigen Darstellungen oder bei Gebrauch solcher Materialien, die von ihm oder einem von ihm vorgegebenen Lieferanten beschafft worden sind, haftet der Kunde, soweit uns nicht Allein- oder Mitverschulden in Form von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zur Last fällt. In diesen Fällen ist der Kunde verpflichtet, uns von jeglichen Forderungen oder sonstigen Ansprüchen freizustellen, die Dritte mit der Begründung gegen uns geltend machen, dass eines ihrer vorgenannten Rechte durch eine derartige Tätigkeit verletzt wird.

2.
Wird der Kunde bzw. werden dessen Abnehmer wegen Verletzung von Urheberrechten, Warenzeichen, Patenten oder ähnlichen Rechten in Anspruch genommen und ist dieses behauptete Rechtsverletzung uns zuzurechnen, so sind wir unverzüglich zu benachrichtigen. Das weitere Vorgehen ist mit uns abzustimmen; die Führung evtl. Rechtsstreitigkeiten ist auf unser Verlangen hin uns zu überlassen. Der Kunde bzw. sein Abnehmer hat uns nach besten Möglichkeiten im Rahmen der Rechtsverteidigung zu unterstützen. Ersatzansprüche aus derartigen Sachverhalten sind auf die Höhe des Kaufpreises der betroffenen Ware begrenzt.

3.
Die vorstehenden Bestimmungen dieses § 4 gelten nur für die Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Es ist die Sache des Kunden, bei Lieferungen in das Ausland zu prüfen, ob dort etwa bestehende Schutzrechte Dritter verletzt werden.

§ 5 Gefahrübergang

1.
Die Gefahr geht gem. den vereinbarten Incoterms-Bedingungen auf den Kunden über. Falls der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Wir haften ebenfalls nicht für Verschlechterung und Untergang der Ware, falls es hierzu nach einer von uns nicht verschuldeten Transportverzögerung kommt. In diesem Fall sowie bei Lagerfristüberschreitungen sind wir zur Berechnung eines Lagergeldes in Höhe ortsüblicher Sätze berechtigt. Gleiches gilt, wenn die Versendung auf Anweisung des Kunden zurückgestellt wird. Im Übrigen sind wir berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Frist und deren fruchtlosem Ablauf anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

1.
Alle Bilder, die wir in der Online-Präsentation nutzen, um Ware darzustellen, sind lediglich Beispielfotos. Sie stellen den jeweiligen Artikel nicht in jedem Fall naturgetreu dar, sondern dienen nur zur Veranschaulichung. Die Artikel können vom Foto abweichen. Maßgeblich ist die technische Beschreibung des Artikels.

2.
Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind als Näherungswerte zu verstehen und nur dann verbindlich, wenn sie von uns in Textform ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Beschaffenheitsangaben sind nur dann im Sinne des § 443 BGB garantiert, wenn wir ausdrücklich in Textform eine entsprechende Garantie erklären. Beschaffenheitsänderungen der Artikel vor der Auslieferung bleiben vorbehalten, soweit sie die Qualität der Ware nicht oder nur in geringem Umfang beeinflussen. Im Übrigen gilt nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbarte Beschaffenheit der Ware, nicht jedoch eine Beschreibung in öffentlichen Äußerungen, Anpreisungen oder Werbemaßnahmen.

3.
Schadensersatzansprüche unseres Kunden – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, sofern sie nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten darstellen. Soweit wir hiernach für leicht fahrlässig verursachte Schäden haften, ist unsere Ersatzpflicht der Höhe nach auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Auch soweit Mitarbeiter oder Erfüllungshilfen, denen keine besonderen Leistungsaufgaben übertragen sind, einen Schaden grob fahrlässig verursachen, der keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten darstellt, beschränkt sich unsere Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schadenersatzansprüche wegen Fehlens von uns ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften unserer Leistungen sowie für eine zwingende Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass unabhängig davon, ob er das von uns gelieferte Produkt selbst verwendet oder weiterveräußert, allgemeingültige bzw. bekannte Sicherheitsvorschriften und –vorkehrungen bzw. –maßnahmen, insbesondere von uns gegebene oder der Korrespondenz oder dem Produkt bzw. seiner Verpackung beigefügte Hinweise, beachtet werden. Soweit in diesem Zusammenhang Unklarheiten bestehen bzw. der Eindruck entstehen kann, dass von uns gegebene hinweise auf Sicherheitsvorkehrungen etc. unzutreffend oder unvollständig sind, hat der Kunde uns schriftlich hierauf hinzuweisen und dann, wenn eine Gefahr bzw. ein Schaden nicht ausgeschlossen werden kann, unsere weiteren Informationen abzuwarten.

4.
Soweit wir im Rahmen unseres Geschäftsverkehrs unentgeltlich technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden, geschieht dies unter Ausschluss jeder Haftung.

5.
Rückrufaktionen sind – soweit nicht wegen besonderer Dringlichkeit Gefahr im Verzug besteht – mit uns abzustimmen. Mängel sind uns auch dann mitzuteilen, wenn der Kunde nicht mit Ansprüchen konfrontiert wird bzw. nicht beabsichtigt, uns gegenüber Regressansprüche geltend zu machen. Unterbleibt eine solche Benachrichtigung, so verliert der Kunde das Recht, sich im Rahmen späterer Verträge und deren Abwicklung auf den entsprechenden Mangel zu berufen

6.
Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Erfüllungshilfen.

7.
Die von uns gelieferte Ware ist unverzüglich nach Eintreffen bei dem Kunden sorgfältig zu untersuchen. Sie gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen 10 Werktagen nach Eingang der Ware bzw. wenn der Mangel bei der unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung nicht erkennbar war, binnen 10 Tagen nach der Entdeckung des Mangels, die jedoch max. 6 Monate nach Lieferung erfolgen muss, schriftlich bei uns eingegangen ist. Der Lauf dieser Frist für die Untersuchung bzw. Meldung von Mängeln gilt auch, wenn gem. § 5 Nr. 1 die Versendung auf Anweisung des Kunden zurückgestellt wird; insoweit gilt für den Lauf der vorgenannten Fristen der Zeitpunkt der Meldung der Versandbereitschaft..

8.
Für Mängel von Waren, die wir nach Vorgaben des Kunden von bestimmten Lieferanten beziehen und daraus resultierende Mangelfolgeschäden haften wir nicht. In diesem Fall werden wir unsere uns gegen den jeweiligen Lieferanten zustehenden Mängelrechte und Schadenersatzansprüche an unseren Kunden abzutreten.

9.
Schadenersatzansprüche stehen dem Kunden nur nach Maßgabe dieses § 6 zu. Für Reklamationen und Schäden, die sich aus Mängeln an vom Kunden bereitgestellten Materialien und Verpackungsmaterial ergeben, haften wir nicht.

10.
Die Abtretung von Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüchen durch den Kunden ist unzulässig.

§ 7 Preise

1.
WMC Canisius berechnet die gelieferte Ware zu den am Tage der Lieferung gültigen WMC-Canisius-Listenpreisen, sofern hierüber keine besondere Vereinbarung getroffen wurde.

2.
Die Umsatzsteuer wird in der am Tag der Lieferung gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zusätzlich berechnet.

3.
Bei Lieferung ab € 250, - netto Warenwert – ausgenommen Ersatzteile – gelten die Preise frei Verwendungsstelle ab Lager WMC Canisius einschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung.

§ 8 Zahlungen

1.
Unsere Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse oder per Nachnahme zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Lieferungen ins Ausland erfolgen nur gegen Vorauskasse.

2.
Im Falle der Vorauskasse ist die Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Zugang unserer Bestätigung des Bestellungseingangs zu leisten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Geldeingangs bei uns. Bei späterer Zahlung werden wir den Käufer unverzüglich informieren, wenn wir seine Bestellung (z. B. wegen zwischenzeitlicher Preiserhöhung) nicht mehr annehmen, und den gezahlten Betrag zurück überweisen. Dasselbe gilt insoweit, als wir eine Bestellung auch bei fristgerechter Zahlung nur teilweise oder gar nicht annehmen.

3.
Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.

4.
Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurde.

§ 9 Eigentumsvorbehalte

1.
Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-Forderungen) die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt:

a)
Die Ware bleibt bis zur Erfüllung aller vorbezeichneten Forderungen in unserem Eigentum. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, so lange er nicht in Verzug mit seinen Verpflichtungen ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehende Forderung tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Erfüllt der Kunde seine Zahlungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig, so wird er auf unsere Aufforderung hin die Abtretung offen legen und uns die zur Geltendmachung und Vorfolgung unserer Ansprüche erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.

b)
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

2.
Soweit der von uns an den Kunden zu leistende Vertragsgegenstand, sei es ein einzelnes Produkt, sei es eine Produktmehrheit oder eine komplette Systemlösung, insgesamt oder in Teilen schutzfähig im Sinne der in Betracht kommenden Gesetze (z. B. PatentG, UrheberrechtsG, GebrauchsmusterG, GeschmacksmusterG) ist, übertragen wir mit dem Vertragsgegenstand das auf den jeweiligen vertraglichen Umfang beschränkte Recht, in vertragsgemäß zu nutzen, zu verwerten oder im Rahmen des üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterzuveräußern. Weitergehende Rechte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer individualvertraglichen schriftlichen Vereinbarung.

§ 10 Lizenzen

Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zur eigenen Nutzung überlassen, d. h., er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches oder übertragbares Nutzungsrecht bedarf einer besonderen Vereinbarung in Textform. Im Übrigen richten sich die Rechte des Käufers nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. Lizenzgebers, zu deren Beachtung und Einhaltung der Käufer sich hiermit verpflichtet.

§ 11 Sonstiges

1.
Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Kunden sowie sonstige Verpflichtungen ist, soweit nicht in diesen Geschäftsbedingungen oder anderweitig eine abweichende Vereinbarung getroffen ist, der Sitz unserer Gesellschaft.

2.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3.
Wir weisen darauf hin, dass wir im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes Daten über unsere Kunden und die Geschäftsbeziehungen speichern und verarbeiten.

4.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Dortmund.

5.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall die unwirksame bzw. undurchführbare Klausel durch eine solche wirksame Klausel ersetzen, die ihr nach Sinn und Zweck möglichst nahe kommt.

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